Gasag: Überhöhte Gaskosten ohne Rechtsgrund
Im Juli 2009 verlor die Gasag den Prozess um die unzulässigen Preiserhöhungen im Jahr 2005. In der von der Verbraucherzentrale Berlin unterstützten Sammelklage waren 38 Kläger erfolgreich, die ihre Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Doch die Gasag will die Konsequenzen des Gerichtsentscheids nicht tragen.
Alle Gaskunden müssen einzeln klagen
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof machte aber deutlich, dass er die Revision der Gasag zurückweisen wird. Trotzdem weigert sich die Gasag, die Rechtsprechung zu akzeptieren und ihren Kunden die ohne Rechtsgrund gezahlten Preiserhöhungen zurückzuzahlen. Nun muss jeder betroffene Kunde einzeln – und wegen der ab Jahresende drohenden Verjährung – vor Gericht sein Geld einfordern. Der Gasag droht eine Prozesslawine, die Rückzahlungen im mehrstelligen Millionenbereich nach sich ziehen wird.
Sammelklage bei der Verbrauchenzentrale
Die Verbraucherzentrale bereitet im Moment eine Einziehungsklage von 100 Kunden vor. Die niedrigste Rückforderungssumme beträgt 65 Euro, die höchste 4.670 Euro.Währenddessen bemühten sich die Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke), Vertreter der Verbraucherzentrale und der Gasag, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ein erstes Sondierungstreffen fand am 3. November 2009 statt, ein zweites am 16. November. Beide Gespräche verliefen ohne Erfolg.
Gasversorger sollte wenigstens auf Verjährung verzichten
Die Verbraucherzentrale wiederholt ihre Forderung, dass die Gasag ihre starre Haltung aufgibt und die von ihr unrechtmäßig einbehaltenen überhöhten Entgelte von den Gaskosten unverzüglich an die Verbraucher zurückzahlt. Falls sie sich weiterhin weigert, sollte sie zumindest bis zu einer Entscheidung über die Klage der VZ zugunsten ihrer geschädigten Kunden auf die Verjährung verzichten.


















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