Gastarif RWE 2011: Teuren Vertrag kündigen
Rund 100.000 Verbraucher hatten sich im Herbst 2008 in Erwartung weiter steigender Gaspreise vom Abschluss des Festpreis-Vertrags „RWE Erdgas 2011“ eine Kostenbegrenzung während der Laufzeit bis Ende August 2010 erhofft. Da sich die Preisspirale jedoch deutlich nach unten bewegt hat, zahlen sie zurzeit kräftig drauf: Selbst eine Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung – sonst teurer als die Konditionen von Sonderverträgen – ist inzwischen bei RWE Westfalen-Weser-Ems deutlich günstiger zu haben.
Aus dem Vertrag RWE 2011 aussteigen
„Weil’s im Vertrag an einer wirksamen Widerrufsbelehrung fehlt, können Verbraucher aus dem teuren Vertrag aussteigen“, weist die Verbraucherzentrale NRW einen Weg, um entweder in einen möglichst günstigen Tarif bei RWE oder bei einem anderen Versorger wechseln zu können. Außerdem: Ein Teil der Kun-den hat – gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht – vom Versorger keine Auf-tragsbestätigung erhalten. „Kunden können sich dann auf einen fehlenden Ver-tragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen“, zeigt sie als weitere Option auf.
Schadensersatz wegen teurem Gastarif fordern
Tipp: Sollte RWE Westfalen Weser-Ems den Widerruf nicht anerkennen, werden Kunden zunächst zu den alten Vertragsbedingungen von „RWE Erdgas 2011“ weiterbeliefert. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dann, Schadenersatz zu verlangen: „Kunden sollten auf Ersatz der Differenz zwischen dem Preis dieses Tarifs und den günstigeren Konditionen pochen, die sie nach einem Widerruf mit RWE oder mit einem anderen Anbieter vereinbart hätten. Vorsorglich sollten die Schadenersatzansprüche bei RWE angemeldet werden. Dann kann das Unter-nehmen später nicht behaupten, der Kunde habe die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und den Vertrag stillschweigend fortgesetzt.“ Um die Höhe der Schadenersatzansprüche belegen zu können, sollten Angebote anderer Gasan-bieter verglichen und dokumentiert werden.
Eine Verbraucherinformation mit allem Wissenswerten sowie Musterbriefen (für Selbstabholer zum Preis von 1,50 Euro) gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz-nrw.de. Hier findet man auch einen Preisrechner (www.vz-nrw.de/energiepreisatlas).


















hallo, ich bin dem Rat gefolgt und hab meinen 2011 Tarif gekündigt statt in den Tarif2012 zu wechseln. Ablehnung der RWE folgte prompt, kündigung wird als gegenstandslos betrachtet. Werd jetzt mal zur Verbraucherzent. gehen. Hat jemand seine Kündigung schon durch…? mfg
habe auf meinem ersten Widerruf hin, dasselbe schreiben von der rwe zurückerhalten wie marlo (siehe oben). AUch der 2. Widerruf blieb bisher erfolglos.
Hallo, habe heute (10.04.2010) ein Schreiben von der RWE bekommen und zwar zu meiner berechtigten Reklamation vom 20.11.2009!!! Lt. RWE wäre alles korrekt und schreiben mir auch das anhand ihres “Drucklogs” die Unterlagen über den “windigen” Vertrag erhalten hätte. Einfach nur eine Frechheit. Ich bezahle jetzt noch diese Wucherpreise bis August 2010 und dann hab ich einen neuen Gasanbieter! Statt 221,– Euro bezahl ich bei dem “neuen” Anbieter “nur” noch 121,– Euro. Will jetzt keine Werbung für den “Neuen” machen aber via “Google” kann sich jeder selbst über die Tarife erkundigen und die RWE kommt da meist an letzter Stelle!!! Wechseln lohnt sich. Übrigens den Strom hab ich letztes Jahr schon bei der RWE aufgekündigt. Da konnten sie einen Gott sei Dank nicht verarschen mit einem Vertrag den man niemals bestätigt bekommen hat!!!
Gruß -Reiner-