Checkliste: Für wen eine Wärmepumpe lohnt
Einige Anbieter von Wärmepumpen bewerben ihre Produkte mit übertriebenen oder irreführenden Aussagen zu deren Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Wer das für bare Münze nimmt, erlebt bisweilen unangenehme Überraschungen bei der ersten Stromrechnung. Die Verbraucherzentralen bieten jetzt eine umfangreiche Checkliste an, die Hauseigentümern bei Planung und Installation einer Wärmepumpe helfen soll, typische Fehler und überzogene Erwartungen zu vermeiden. Die Checkliste gibt Antworten zu den wichtigsten technischen Fragen und Handlungsempfehlungen zu Anschaffung und Betrieb einer Wärmepumpe. Sie ist kann am Ende des Textes herunter geladen werden.
Wärmepumpe nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll
“Nie mehr Heizkosten” oder “Heizkosten auf ein Viertel reduziert” – solche und ähnliche unseriöse Aussagen fand die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, als sie im Internet Aussagen von Anbietern unter die Lupe nahm. Einige Hersteller, Energieversorger und Fachfirmen preisen Wärmepumpen als Wunderwaffe gegen steigende Energiepreise an. Dabei wird gerne verschwiegen, dass der Einsatz einer Wärmepumpe nur unter ganz bestimmten Bedingungen ökonomisch sinnvoll ist und lohnende Energie- und Kosteneinsparungen bewirkt. Aussagen, wie “Vorlauftemperatur bis 75° Celsius möglich”, verschleiern die damit einhergehende Effizienzeinbuße. Denn nur bei niedrigen Heizungsvorlauftemperaturen in Verbindung mit einer guten Wärmedämmung arbeiten Wärmepumpen effizient. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Wärmeerzeugung durch Luft-Wasser-Wärmepumpen bei Außentemperaturen um die -20° Celsius wird häufig als unproblematisch dargestellt. Dabei verschweigt die Werbung gerne, dass bei derart niedrigen Außentemperaturen für die Wärmeerzeugung eine meist elektrische Zusatzheizung zugeschaltet werden muss. Das kann die Stromrechnung erheblich in die Höhe treiben.
Wärmepumpen-Checkliste der Verbraucherzentrale
Anhand der neuen Wärmepumpen-Checkliste der Verbraucherzentralen können Hauseigentümer bei den Angeboten der Fachbetriebe die Spreu vom Weizen trennen. Zahlreiche Detailinformationen erlauben eine Prüfung, ob eine Wärmepumpe wirklich zum Gebäude passt. Denn unter Umständen ist ein anderes Heizungssystem besser geeignet. Die Checkliste steht ab sofort zum Herunterladen hier bereit und wird demnächst auch als Broschüre in allen 59 Energie-Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz ausliegen.
Wichtigste Tipps zu Wärmepumpen im Überblick
- Gebäude und Wärmepumpe müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Das Haus sollte gut gedämmt sein und die Wärmeverteilung über eine Fußboden- oder Wandheizung erfolgen.
- Als Wärmequelle kommen in erster Linie das Erdreich oder das Grundwasser in Frage.
- In hoch wärmegedämmten Passivhäusern ist der Einsatz von Luftwärmepumpen in Kombination mit der Lüftungsanlage sinnvoll.
- Die Wärmepumpe sollte möglichst monovalent, also ohne Elektro-heizstab betrieben werden.
- Die Warmwasserbereitung sollte ebenfalls über die Wärmepumpe erfolgen.
- Bei Bohrungen ist vorab eine Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde einzuholen.
- Bohrfirmen sollte man nach DVGW-Zertifizierung und Referenzob-jekten fragen.
- Eine ausführliche Dokumentation der Bohrung sollte erfolgen.
- Auf eine genaue Planung und Auslegung der Wärmepumpe ist zu achten.
- Einen hydraulischen Abgleich für die Wärmequelle und die Wärmeverteilung sollte man durchführen lassen.
- Man sollte auf jeden Fall einen Wärmemengenzähler einbauen und eine Jahresarbeitszahl vertraglich zusichern lassen. Nach dem Einbau empfiehlt es sich, die Jahresarbeitszahl durch regelmäßiges Zählerablesen prüfen.
- Bei allen Fragen im Vorfeld steht die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentralen für Informationen und unabhängige Beratung zur Verfügung.


















Laut dem Rat des Verbraucherschutz “….eine Jahresarbeitszahl vertraglich zusichern lassen.”
Eine Garantie für die Praxis ist aufgrund der vielen Variablen beim Heizverhalten nicht tragbar. Die JAZ kann in der Praxis höher liegen als angegeben (Fall: Verbraucher gießt im Sommer die Blumen mit warmem Wasser) oder tiefer ausfallen als angegeben (Fall: Verbraucher öffnet im Winter jeden Tag für 4 Stunden die Fenster zum lüften und lässt die Heizung durchlaufen). Wie soll man da als Hersteller/Installateur eine Garantie geben können? Müssen wir eine “Garantie versus” (Gegengarantie) für energiesparendes Verhalten der Verbraucher verlangen?
Eigentlich ist die JAZ doch ein Nennwert der Leistungsfähigkeit eines Pumpensystems im Vergleich zu anderen Systemen unter den selben Bedingungen nach VDI 4650. Und sie beschreibt wie viel Wärmeenergie ich über das “ganze” Jahr verteilt aus 1 kW Strom gewinnen kann (wenn ich mich normal verhalte).
Eine Garantie zu verlangen um den ganzen schwarzen Schafen die mit hohen JAZ locken Herr zu werden, ist der falsche Weg zum Verbraucherschutz. Was passiert in einem Garantiefall? Werden wir dann die Justizämter mit Prozessen überfluten? Wie ist dabei die Beweislage?
Gruß
Tete
Die anfänglichen Investitionen in Wärmepumpenanlagen sind höher als in herkömmliche Kessel, in denen Gas oder Öl verfeuert wird. Dafür entfallen im Neubau Zusatzkosten wie ein Schornsteineinbau. Auch ein Lagerraum für den Brennstoff bei Öl, Pellets oder Holz entfällt.