13
Mai 2009
Abgelegt unter: Strom Blog

Förderung: Abwrackprämie für alte Heizung

Das Land Sachsen hat die neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz beschlossen und die bisherigen Förderkonditionen in wesentlichen Punkten verbessert. So werden im Bereich der erneuerbaren Energien künftig Photovoltaik-Anlagen, solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie Pelletkessel gefördert. Außerdem unterstützt der Freistaat den Austausch alter Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel finanziell, soweit der Hauseigentümer nicht bereits gesetzlich zum Austausch verpflichtet ist.

Die für die Passivhausbauweise anfallenden Mehrkosten bei Neubau und Sanierung werden künftig mit 100 Euro/m² bzw. mit 130 Euro/m² gefördert. Auch kleine Blockheizkraftwerke bis 100 Kilowatt zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung erhalten einen attraktiven Zuschuss.

Abwrackprämie für Heizung soll Investitionen steigern

“Mit der Förderung stocken wir bestehende Förderprogramme des Bundes auf. So sorgen wir dafür, dass ein höherer Anteil der Bundesmittel als bisher nach Sachsen fließt und initiieren gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise”, sagte Umweltminister Frank Kupfer. Die neue Förderrichtlinie helfe, die sächsischen Klimaschutzziele zu erreichen. “Bis 2020 wollen wir den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 24 Prozent erhöhen. Gleichzeitig soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) um mehr als ein Viertel gesenkt werden”.

Auch Kommunen können Förderung erhalten

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Richtlinie ist die stärkere Unterstützung der Kommunen. Kommunale Unternehmen können künftig Empfänger der Förderung sein. Zudem erhalten Kommunen, die über ein Klimaschutzkonzept verfügen oder Teilnehmer am European Energy Award sind, eine Bonusförderung von 10 Prozent. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Sächsischen Gewerbeenergiepass.

Schließlich können künftig Modell- und Demonstrationsprojekte zur Einführung innovativer Energietechniken gefördert werden, z. B. in den Bereichen Brennstoffzellentechnologie, Elektromobilität und Energiespeicher. Unterstützung gibt es ebenfalls für anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken in Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.

Abwrackprämie beantragen

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Fachlich berät die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH.

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