16
Apr 2010
Abgelegt unter: Strom Blog

Karstadt muss Notebook-Werbung zurückziehen

energiekosten

Für ein Gerät darf nicht mit der Aussage „weniger Stromverbrauch“ geworben werden, wenn der Bezugswert nicht angegeben ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und nimmt Bezug auf einen aktuellen Fall: Karstadt musste nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt einen Werbeprospekt zurückziehen, in dem ein Notebook der Marke Asus mit dem Zusatz „Super Hybrid Engine für bis zu 35 % weniger Stromverbrauch“ beworben wurde. Dabei fehlten Angaben über den tatsächlichen Stromverbrauch sowie darüber, auf welchen Wert sich die versprochene Stromreduzierung bezieht. Die Verbraucherzentrale forderte daraufhin von Karstadt wegen irreführender Werbung eine Unterlassungserklärung, die der Essener Konzern nun unterschrieb.

Verbraucher wird falscher Eindruck vermittelt

„Die Werbung vermittelt den Eindruck, bei dem Notebook handele es sich um ein besonders verbrauchsarmes Gerät“, sagt Immo Terborg von der Verbraucherzentrale. „Energiebewusste Verbraucher können das aber nicht nachprüfen, da nicht einmal der tatsächliche Stromverbrauch ersichtlich ist. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“, so Terborg.

Verbraucherschützer fordern Kennzeichnung durch Energielabel

Selbst ein Anruf der Verbraucherschützer bei der Service-Hotline des Herstellers Asus half nicht weiter. Auf die Frage nach dem konkreten Stromverbrauch wurden die Verbraucherschützer an den Händler verwiesen. Die Karstadt-Mitarbeiter konnten jedoch auch keine Auskunft geben. Damit Verbraucher ihren Computerkauf auch nach der Energieeffizienz ausrichten können, fordern Verbraucherzentralen und Umweltverbände klare und transparente Kennzeichnungen für IT-Produkte. Denkbar wäre ein Energielabel wie bei Waschmaschinen und Kühlschränken.

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1 Kommentar »

  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Stromanbieterwechsel erwähnt. Stromanbieterwechsel sagte: Karstadt muss Notebook-Werbung zurückziehen http://cli.gs/HZ9TT [...]

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