02
Dez 2009
Abgelegt unter: Strom Blog

Strompreiserhöhung bei den Stadtwerken Bielefeld

energiekosten

Während die Erdgaspreise für Kunden der Stadtwerke Bielefeld über die Heizperiode hinweg bis mindestens Ende März 2010 konstant bleiben, müssen nach eineinhalbjähriger Preiskonstanz die Strompreise für Tarifkunden zum 01. Februar 2010 um rund 5,5 Prozent angehoben werden. Die Arbeitspreise der Stromtarife EnerBest und EnerPlus erhöhen sich um einen Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto. Die Grundpreise bleiben unverändert. Für den durchschnittlichen Haushaltskunden der Stadtwerke Bielefeld mit einem jährlichen Verbrauch von 3.000 kWh bedeutet die Strompreiserhöhung eine monatliche Mehrbelastung von drei Euro.

Höhere Kosten durch die Auflagen des EEG

Grund für die Anhebung der Strompreise um rund einen Cent zum 01. Februar ist der deutliche Anstieg der sogenannten EEG-Umlage. Ab Januar 2010 beträgt die Umlage, die bundeseinheitlich nach dem „Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)“ erhoben wird, insgesamt netto 2,047 ct/kWh. Jeder Stromkunde zahlt diesen Betrag mit jeder verbrauchten Kilowattstunde. Das EEG unterstützt durch erhöhte Einspeisevergütungen den Ausbau der erneuerbaren Energien und fördert so eine CO2-arme Stromerzeugung.

Stadtwerke Bielefeld: Immer noch ein günstiger Anbieter

Trotz der Anhebung Strompreise zum 01. Februar 2010 gehören die Stadtwerke Bielefeld auch weiterhin zu den sehr günstigen Anbietern in den Grundtarifen im bundesweiten Vergleich. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.000 kWh liegen die Jahresstromkosten in Bielefeld ab Februar kommenden Jahres bei 676,80 €/a Euro im Jahr (€/a). Im Vergleich zahlen Kunden bereits heute, also vor dort geplanten Preisanhebungen, für diesen Verbrauchsfall bei den Grundversorgern in den 50 größten Städten im Mittel 717,49 €/a und somit sechs Prozent mehr als in Bielefeld.

Reinen Energiekosten sind nur noch Bruchteil vom Strompreis

Der staatliche Anteil am Strompreis, Steuern und Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgabe hat sich seit 1999 auf inzwischen 45 Prozent des Gesamtstrompreises verdoppelt. Die reinen Energiekosten machen nur noch 29 Prozent des Strompreises aus.

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