Verbraucherzentrale rät: Stromversorger wechseln und sparen
Angesichts stetig steigender Strompreise denken viele Kunden über einen Anbieterwechsel nach, scheuen oftmals aber den entscheidenden Schritt. „Unwissenheit um die einfachen Wechselmodalitäten sowie die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen sind wesentliche Gründe, den Wechsel zu einem günsti¬geren Anbieter auf die lange Bank zu schieben“, weiß die Verbraucherzentrale NRW aus ihrer Beratungserfahrung.
Sie setzt dagegen, dass eine vierköpfige Familie beim Wechsel rund 60 Euro im Jahr an Energiekosten sparen kann. Wer folgende Tipps beachtet, dem gehen auch unterm Dach eines neuen Stromversorgers keinesfalls die Lichter aus:
Verbraucher haben große Auswahl an Stromversorgern
Seit 1998 können Verbraucher frei wählen, von welchem Anbieter sie ihren Strom beziehen. Neben den herkömmlichen Versorgern – meist die örtlichen Stadtwerke – liefern inzwischen weitere Unternehmen überregional oder bundesweit Strom. Qualitativ unterscheidet sich dieser Saft aus der Steckdose nicht von dem der örtlichen Anbieter. Tipp: Viele örtliche Versorger bieten neben dem üblichen Preis in der Grundversorgung auch so genannte Sonderverträge zu günstigeren Preisen mit besonderen Vertragsbedingungen an. Die Nachfrage nach Produkt- und Tarifalternativen kann sich also lohnen!
Stromversorger finden und Strompreise vergleichen
Um den günstigsten Anbieter ausfindig zu machen, müssen Kunden zunächst die Bestandteile von Strompreisen kennen. Diese setzen sich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Bei manchen Unternehmen wird der Grundpreis noch in einen Leistungs- und einen Verrechnungspreis (Zählermiete) aufgeteilt. Wichtig ist, immer nur Bruttopreise miteinander zu vergleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, alle sonstigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt schon enthalten sind.
Die eigene Stromrechnung als Richtschnur
Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Überschlagrechnung ermöglicht der Blick auf die letzte Jahres-Stromabrechnung, mit deren Hilfe können Wechselwillige die Preise anderer Anbieter vergleichen. Hilfreich sind hierbei auch Strompreisrechner im Internet (zum Beispiel www.verivox.de, www.strom-magazin.de, www.stromseite.de), die Preisvergleiche der Jahreskosten bei verschiedenen Versorgern ermöglichen.
Vorkasse und Preisgarantie: Details im Stromvertrag beachten
Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Bei Festpreisangeboten aufgepasst: Festpreis ist selten Bestpreis! Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strompreis steigt, müsste der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Wechselwillige sollten zudem Angeboten die kalte Schulter zeigen, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung – zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages – verpflichten! Denn wenn der Anbieter Pleite geht, kann die Vorauszahlung futsch sein.
Beim Stromversorger Wechsel entstehen keine Zusatzkosten
Wer den Versorger auf Herz und Nieren geprüft hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular samt Vollmacht zur Kündigung des Altvertrages an den neuen Stromanbieter zurück. Dieser übernimmt dann alle weiteren Formalitäten. Fürs Wechseln dürfen keine Entgelte verlangt werden. Es ist auch kein Austausch von Zählern erforderlich! Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.
Keine Angst vorm Stromversorger Wechsel
Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Denn die so genannte Versorgungspflicht regelt, dass die Stromversorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, erfolgt die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrauchern bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.









Keine Kommentare »
Noch keine Kommentare.
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI
Einen Kommentar hinterlassen