Wirtschaftsminister ruft zum Wechsel des Stromanbieters auf
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat dazu aufgerufen, angesichts steigender Strompreise alle Möglichkeiten zur Entlastung der Verbraucher zu nutzen. „Ich appelliere an die Verbraucher, bei Strompreiserhöhungen zu prüfen, ob sich nicht ein günstigerer Anbieter findet. Denn die Wechselbereitschaft der Stromkunden ist in den meisten Fällen das beste Mittel gegen überhöhte Preise einzelner Anbieter.“ Neben der Wechselbereitschaft der Verbraucher gehöre allerdings weiterhin auch das Kartellrecht zum Instrumentarium im Kampf gegen steigende Strompreise, und zwar auf Bundes- wie auf Landesebene.
Problem: Heizstrom praktisch Konkurrenzlos
Konkret wies Pfister darauf hin, dass die in seinem Haus angesiedelte Landeskartellbehörde nach wie vor von einer marktbeherrschenden Stellung beim Heizstrom ausgehe. „Heizstrom wird für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen überwiegend in Niedertarifzeiten verwendet. Bei Heizstrom gibt es derzeit praktisch keine Konkurrenz für den örtlichen Versorger. Die Landeskartellbehörde geht in diesem Marktsegment noch von einer marktbeherrschenden Stellung des örtlichen Versorgers aus. Sie hat seit Januar 2009 rund 120 Tarife für Heizstrom erfasst und ausgewertet und gegen die drei teuersten Heizstromanbieter Preismissbrauchsverfahren eingeleitet. Auf dem genannten Marktsegment für Heizstrom hat die Landeskartellbehörde zudem im laufenden Jahr bei acht Unternehmen, darunter auch einem großen, Kopplungsangebote beanstandet, bei denen Heizstromkunden (mit getrennter Messung) eine erheblich rabattierte Grundgebühr erhalten, wenn sie auch den Haushaltsstrom beim örtlichen Versorger beziehen. Die Landeskartellbehörde sieht hierin einen Behinderungsmissbrauch des marktbeherrschenden örtlichen Versorgers, der dazu führt, dass alternativen Anbietern von Haushaltsstrom die Heizstromkunden als potenzielle Wechselkunden verloren gehen.“ Die betroffenen Anbieter müssen nun kundenfreundliche Lösungen anbieten.
Budeskartellwächter haben weiterhin ein Auge auf den Strommarkt
Aber auch auf Bundesebene werden die Stromversorger nach Pfisters Worten weiterhin kartellrechtlich überwacht. Wie Pfister sagte, habe er sich nach der letzten Strompreiserhöhung eines großen Versorgers an das Bundeskartellamt gewandt, und um Auskunft über die dortigen kartellrechtlichen Möglichkeiten gebeten. Die Auskunft des Bundeskartellamtes mache deutlich, dass auch die Bundeskartellwächter weiterhin ein Auge auf den Strommarkt haben. Pfister zitierte aus dem Antwortschreiben des Bundeskartellamtes: „Entscheidend für die Wettbewerbssituation im Stromsektor ist ohnehin die Erzeugungs- und Großhandelsstufe. Daher untersucht das Bundeskartellamt derzeit in einer Sektoruntersuchung den Stromgroßhandelsmarkt. Die Untersuchung umfasst insbesondere auch die Preisbildung an der Strombörse EEX.“
Pfister Fazit: „Auch wenn es die Stromversorger nicht gerne hören – Landes- und Bundeskartellwächter werden weiterhin ein kartellrechtliches Auge auf sie werfen.“


















[...] Das Bundeskartellamt hat schon seit einiger Zeit ein Auge auf den Strommarkt. Das bedeutet aber nicht, dass man aufgrund von Preisabsprachen mit einem Wechsel kaum günstiger weg kommt. Besonders beim Heizstrom gibt es große kartellrechtliche bedenken. Weitere Infos dazu im Blogbeitrag von stromanbieter-wechsel.de. [...]